Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI-Tools in der Lehre
Wenn ich jeden Morgen meinen Avatar zum Joggen schicke, werden seine Werte besser, meine aber nicht. Für Arbeitgeber:innen sind aber Menschen interessant, die „selbst joggen können.“, die beurteilen können, was KI-Anwendungen ihnen bieten. Dies ist die Antwort auf die Frage: Was soll ich eigentlich noch lernen? Die Maschinen machen doch alles besser.
Die Freiheit der Lehre (Art. 5, Abs. 3 Grundgesetz) ermöglicht es Lehrenden, KI-Anwendungen als Hilfsmittel zu erlauben oder zu verbieten. Didaktische Ziele und faktische Überprüfungsmöglichkeiten sind hier die wesentlichen Kriterien. Wozu sollten Regeln gesetzt werden, die nicht überprüft werden können?
Im Seminar werden Auswege aus diesem Dilemma diskutiert. Recht, Didaktik und berufliche Qualifikationsziele spielen zusammen. Daraus wird ein Rechtsrahmen entwickelt, der KI-Anwendungen als Unterstützung einsetzt.
Urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Hintergründe werden auf den Prüfstand gestellt, um Ansatzpunkte für rechtssicheres Handeln zu beschreiben. Daraus lassen sich Grundsätze für Leitlinien im Umgang mit KI-Anwendungen ableiten.
Themenschwerpunkte:
- Einschätzung von Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von KI-Anwendungen in der Lehre.
- Messung der Leistungen von KI-Anwendungen an Aspekten des Prüfungsrechts, Urheberrechts und des Datenschutzrechts.
- Hochschulentwicklung
- Lehrende
Ass. Jur. Jan Hansen
- AE: 8
Dienstag, 19.08.2025, 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstag, 26.08.2025, 09:00 Uhr - 13:00 Uhr